Ausführungsbestimmungen
1. Zweck
Interessierte und talentierte Jugendliche für den Schiesssport finden und fördern. Zielgruppe sind Jugendliche, denen über diesen Anlass ein Einblick in den Schiesssport angeboten werden soll.
Die Jugendlichen brauchen keine Vorkenntnisse, keine Gewehr und verpflichten sich zu nichts. Sie können danach selber entscheiden, ob und in welcher Schiessdisziplin sie sich ausbilden lassen möchten.
2. Grundlagen
Der Anlass unterliegt den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS) des SSV.
Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan (AFB) nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen dem Organisator zur Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.
3. Durchführung
Der Ort, Datum und Schiesszeiten werden durch den Organisator, Arbeitsgruppe Gürbe Jugendschiessen (GSSV) festgelegt und sind der Ausschreibung zu entnehmen. Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt.
4. Teilnameberechtigte
Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. (Jahrgänge 2005, 2004, 2003)
5. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Telefon oder auf dem elektronischen Weg. Die Kontaktdaten und sind der Ausschreibung zu entnehmen.
6. Startgeld
CHF 5.00, inkl. Schiessausrüstung, Versicherung, Verpflegung und Erinnerungspreis.
7. Sportgeräte
Es sind nur die vom Organisator zur Verfügung gestellten Sturmgewehr 90 und Hilfsmittel zulässig.
Die Teilnehmer werden durch die anwesenden Schützenmeister 1: 1 betreut.
Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben in dessen Eigentum.
8. Gehörschutz
Jedem Teilnehmer, Betreuer und Besucher wird bei Bedarf ein Schalengehörschutz leihweise abgegeben. Vor dem Betreten des Schiessstandes ist der Gehörschutz aufzusetzen.
9. Sicherheit
Jeder Teilnehmer wird vor dem Schiessen durch einen Schützenmeister in einem Theorieblock instruiert.
Die Kontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS
Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden unter Aufsicht des Schützenmeisters eine Entladekontrolle durchzuführen.
10. Standblätter
Die Standblätter können von 13.00 bis 14.00 Uhr beim Schalter Standblattausgabe bezogen werden. Unmittelbar nach dem Schiessen müssen sie durch den Betreuer kontrolliert werden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.
11. Schiessbetrieb
Schiessprogramm A10, 300m, 5 Probe, 10 Einzelschuss
Es wird nur in einer Kategorie rangiert. Bei Punktegleichheit entscheiden die Tiefschüsse, dann der jüngere Jahrgang.
Gewehre, Augenklappen, Gehörschutz, Schablonen, Schiessjacken werden bereitgestellt
12. Auszeichnungen
Alle Teilnehmer erhalten einen Erinnerungspreis. Die drei Ranghöchsten erhalten einen separaten Preis.
13. Versicherungen
Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
14. Schlussbestimmungen
Die vorliegende Ausführungsbestimmung wurde durch den GSSV genehmigt.
Bern, 13.06.2016
1. Zweck
Interessierte und talentierte Jugendliche für den Schiesssport finden und fördern. Zielgruppe sind Jugendliche, denen über diesen Anlass ein Einblick in den Schiesssport angeboten werden soll.
Die Jugendlichen brauchen keine Vorkenntnisse, keine Gewehr und verpflichten sich zu nichts. Sie können danach selber entscheiden, ob und in welcher Schiessdisziplin sie sich ausbilden lassen möchten.
2. Grundlagen
Der Anlass unterliegt den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS) des SSV.
Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan (AFB) nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen dem Organisator zur Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.
3. Durchführung
Der Ort, Datum und Schiesszeiten werden durch den Organisator, Arbeitsgruppe Gürbe Jugendschiessen (GSSV) festgelegt und sind der Ausschreibung zu entnehmen. Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt.
4. Teilnameberechtigte
Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. (Jahrgänge 2005, 2004, 2003)
5. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Telefon oder auf dem elektronischen Weg. Die Kontaktdaten und sind der Ausschreibung zu entnehmen.
6. Startgeld
CHF 5.00, inkl. Schiessausrüstung, Versicherung, Verpflegung und Erinnerungspreis.
7. Sportgeräte
Es sind nur die vom Organisator zur Verfügung gestellten Sturmgewehr 90 und Hilfsmittel zulässig.
Die Teilnehmer werden durch die anwesenden Schützenmeister 1: 1 betreut.
Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben in dessen Eigentum.
8. Gehörschutz
Jedem Teilnehmer, Betreuer und Besucher wird bei Bedarf ein Schalengehörschutz leihweise abgegeben. Vor dem Betreten des Schiessstandes ist der Gehörschutz aufzusetzen.
9. Sicherheit
Jeder Teilnehmer wird vor dem Schiessen durch einen Schützenmeister in einem Theorieblock instruiert.
Die Kontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS
Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden unter Aufsicht des Schützenmeisters eine Entladekontrolle durchzuführen.
10. Standblätter
Die Standblätter können von 13.00 bis 14.00 Uhr beim Schalter Standblattausgabe bezogen werden. Unmittelbar nach dem Schiessen müssen sie durch den Betreuer kontrolliert werden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.
11. Schiessbetrieb
Schiessprogramm A10, 300m, 5 Probe, 10 Einzelschuss
Es wird nur in einer Kategorie rangiert. Bei Punktegleichheit entscheiden die Tiefschüsse, dann der jüngere Jahrgang.
Gewehre, Augenklappen, Gehörschutz, Schablonen, Schiessjacken werden bereitgestellt
12. Auszeichnungen
Alle Teilnehmer erhalten einen Erinnerungspreis. Die drei Ranghöchsten erhalten einen separaten Preis.
13. Versicherungen
Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
14. Schlussbestimmungen
Die vorliegende Ausführungsbestimmung wurde durch den GSSV genehmigt.
Bern, 13.06.2016